Wer kann bpp-Mitglied werden?
Der bpp nimmt People- & Portrait Fotografinnen und Fotografen auf – egal ob selbständig oder im Angestelltenverhältnis, mit oder ohne Studio, mit oder ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wer sich gerne einem starken Netzwerk von professionellen Fotografinnen udn Fotografen anschließen möchte, ist im bpp genau richtig.

Werde JETZT Mitglied!
Hier geht es nochmal zur Übersicht über alle Vorteile & Leistungen der bpp-Mitgliedschaft.
Wie kann ich eine Mitgliedschaft beantragen?
Für die Beantragung der Mitgliedschaft kann einfach das bpp-Anmeldeformular ausgefüllt werden. Das bpp-Team meldet sich dann zeitnah zurück. Die allgemeinen Mitgliedsbedingungen (AMB) können hier nachgelesen werden.
Anschließend wird jeder Antrag vom bpp eingehend geprüft. Hierbei wird die Außenpräsentation (Webseite) und die dort abgebildete Fotografie in Bezug auf Professionalität und Qualität bewertet. Bei positiver Beurteilung informieren wir über die Aufnahme in den bund professioneller people- & portraitfotografen.

Dann darf das offizielle bpp-Logo in vorgegebener Form in Verbindung mit dem eigenen Namen veröffentlicht werden. Dies gilt uneingeschränkt für den Zeitraum deiner Mitgliedschaft. Wird der Antrag abgelehnt, kann selbstverständlich eine Beratung durch die bpp-Geschäftsstelle in Anspruch genommen werden, um die eigene Präsentation zu verbessern.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft im bpp | bund professioneller people- & portraitfotografen beträgt 349,- € zzgl. MwSt. (zahlbar jährlich oder halbjährlich - mit SEPA Lastschriftmandat auch auf monatlicher Basis).
Fotografinnen und Fotografen, die sich in der Ausbildung oder im Studium befinden, erhalten ihre Mitgliedschaft kostenlos* (Bedingungen s. unten).
Die Berechnung des Mitgliedsbeitrages gilt immer für ein Kalender- bzw. Geschäftsjahr (01.01. bis 31.12.).
Bei Anmeldungen im laufenden Kalender- bzw. Geschäftsjahr werden die Mitgliedsbeiträge ab dem dann folgenden Monat berechnet.
Alle Mitgliedschaften sind personenbezogen und nicht übertragbar.
Wie lange dauert eure Mitgliedschaft? Wie könnt ihr wieder kündigen?
Die Mitgliedschaft im bpp hat so lange Gültigkeit, bis sich die Fotografin oder der Fotograf entscheiden sollte zu kündigen oder der bpp einen Grund hat, die Mitgliedschaft zu beenden.
Jedes Mitglied kann durch schriftliche Kündigung gegenüber dem bpp mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.12. eines Geschäftsjahres die Mitgliedschaft kündigen. Kündigt ein Mitglied während des jeweiligen Geschäftsjahres, hat es keinen Anspruch auf eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.
Auch die Kündigung seitens des bpp gegenüber einem seiner Mitglieder erfolgt mit einer Frist von drei Monaten zum jeweils 31.12. eines Jahres. Die Kündigung muss schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen.
Um die Rechtswirksamkeit zu gewährleisten bedürfen Kündigungen immer einer schriftlichen Bestätigung seitens des Gekündigten.

Wie hält es der bpp mit dem Datenschutz?
Datenschutz hat beim bpp einen sehr hohen Stellenwert. Ausführliche Informationen, wie der bpp personenbezogene Daten verarbeitet, finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
Hier geht es direkt zum Online-Antragsformular für deine Mitgliedschaft im bpp!
(*) Nachwuchsförderung:
Für die kostenlose Mitgliedschaft sind Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen mit Bezug zur Fotografie, z. B. Fotograf/in (Handwerk oder Medien), Mediengestalter/in Bild und Ton, Gestalter/in für visuelles Marketing sowie Studierende in Studiengängen mit fotografischem, gestalterischem oder medienbezogenem Schwerpunkt, z. B.
Fotografie, Mediendesign / Kommunikationsdesign, Visuelle Kommunikation, Film / Bewegtbild / Bildgestaltung berechtigt.
Die Teilnahme ist ausschließlich für Personen möglich, die sich nachweislich in einer laufenden Ausbildung oder einem aktiven Studium befinden. Die kostenlose Mitgliedschaft gilt für die gesamte Dauer der Ausbildung oder des Studiums. Nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums wird die Mitgliedschaft automatisch in eine vergünstigte Nachwuchsmitgliedschaft umgewandelt:
- Laufzeit: Jährlich
- Dauer: max. 2 Jahre
- Jahresbeitrag: 199 € netto pro Jahr
Nach Ablauf dieser zwei Jahre geht die Mitgliedschaft – sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird – automatisch in eine reguläre Vollmitgliedschaft über.