Mitgliedschaft

Wissen, Austausch, Erfolg – werde jetzt Teil des bpp!
bpp-Anmeldeformular

Wer kann bpp-Mitglied werden?

Der bpp nimmt People- & Portrait Fotografinnen und Fotografen auf – egal ob selbständig oder im Angestelltenverhältnis, mit oder ohne Studio, mit oder ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wer sich gerne einem starken Netzwerk von professionellen Fotografinnen udn Fotografen anschließen möchte, ist im bpp genau richtig.

Hier geht es nochmal zur Übersicht über alle Vorteile & Leistungen der bpp-Mitgliedschaft.

Wie kann ich eine Mitgliedschaft beantragen?

Für die Beantragung der Mitgliedschaft kann einfach das bpp-Anmeldeformular ausgefüllt werden. Das bpp-Team meldet sich dann zeitnah zurück. Die allgemeinen Mitgliedsbedingungen (AMB) können hier nachgelesen werden.

Anschließend wird jeder Antrag vom bpp eingehend geprüft. Hierbei wird die Außenpräsentation (Webseite) und die dort abgebildete Fotografie in Bezug auf Professionalität und Qualität bewertet. Bei positiver Beurteilung informieren wir über die Aufnahme in den bund professioneller people- & portraitfotografen.

Dann darf das offizielle bpp-Logo in vorgegebener Form in Verbindung mit dem eigenen Namen veröffentlicht werden. Dies gilt uneingeschränkt für den Zeitraum deiner Mitgliedschaft. Wird der Antrag abgelehnt, kann selbstverständlich eine Beratung durch die bpp-Geschäftsstelle in Anspruch genommen werden, um die eigene Präsentation zu verbessern.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft im bund professioneller people- & portraitfotografen beträgt 299,- € zzgl. MwSt. (zahlbar jährlich, halbjährlich oder auf monatlicher Basis).

Fotografinnen und Fotografen, soweit sie in der Ausbildung, im Studium oder als festangestellte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter arbeiten, können eine vergünstigte Mitgliedschaft beantragen.

Diese gilt ebenso für Fotografinnen und Fotografen, die aus Altersgründen kein Gewerbe mehr ausüben.

Der Jahresbeitrag für eine vergünstigte Mitgliedschaft liegt bei 199,- € zzgl. MwSt. Hier erfolgt keine Beurteilung von Webseite bzw. Fotografie.

Die Berechnung des Mitgliedsbeitrages gilt immer für ein Kalender- bzw. Geschäftsjahr (01.01. bis 31.12.).
Bei Anmeldungen im laufenden Kalender- bzw. Geschäftsjahr werden die Mitgliedsbeiträge ab dem dann folgenden Monat berechnet.
Alle Mitgliedschaften sind personenbezogen und nicht übertragbar.

Wie lange dauert eure Mitgliedschaft? Wie könnt ihr wieder kündigen?

Die Mitgliedschaft im bpp hat so lange Gültigkeit, bis sich der Fotograf/die Fotografin entscheiden sollte zu kündigen oder der bpp einen Grund hat, die Mitgliedschaft zu beenden.
Jedes Mitglied kann durch schriftliche Kündigung gegenüber dem bpp mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.12. eines Geschäftsjahres die Mitgliedschaft kündigen. Kündigt ein Mitglied während des jeweiligen Geschäftsjahres, hat es keinen Anspruch auf eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.

Auch die Kündigung seitens des bpp gegenüber einem seiner Mitglieder erfolgt mit einer Frist von drei Monaten zum jeweils 31.12. eines Jahres. Die Kündigung muss schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen.

Um die Rechtswirksamkeit zu gewährleisten bedürfen Kündigungen immer einer schriftlichen Bestätigung seitens des Gekündigten.

Wie hält es der bpp mit dem Datenschutz?

Datenschutz hat beim bpp einen sehr hohen Stellenwert. Ausführliche Informationen, wie der bpp personenbezogene Daten verarbeitet, finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Hier geht es direkt zum Online-Antragsformular für deine Mitgliedschaft im bpp!