Allgemeine Mitgliedsbedingungen

Das "Kleingedruckte"

Stand: April 2026

1. Name, Sitz, Geschäftsjahr, Organisationsstruktur und Vertragspartner

a) Name
Der bpp | bund professioneller people- & portraitfotografen ist eine Berufsinitiative und Gemeinschaft für professionelle People-, Portrait- & Studiofotografie.

b) Sitz
Rechtliche Trägerin und Vertragspartnerin der Mitgliedschaft ist die PPE | Professional Photographers Europe GmbH mit Sitz in Kumeliusstrasse 9a, 61440 Oberursel.

c) Geschäftsstelle
Soweit der bpp über eine gesonderte Geschäftsstelle, ein Office oder eine Korrespondenzadresse kommuniziert, dient dies der organisatorischen Abwicklung und Kommunikation. Rechtliche Vertragspartnerin bleibt die PPE | Professional Photographers Europe GmbH.

d) Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr und läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres.

e) Organisationsstruktur
Der bpp ist ist eine Marke der PPE | Professional Photographers Europe GmbH und wird organisatorisch wie wirtschaftlich durch sie geführt.

f) Rechnungsstellung
Rechnungen, Lastschriften, Beitragsanforderungen und sonstige Abrechnungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft erfolgen im Namen der PPE | Professional Photographers Europe GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

g) Zeitlicher Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mitgliedsbedingungen gelten für Mitgliedschaften, die ab dem 15.04.2026 neu abgeschlossen werden. Für bereits zuvor abgeschlossene Mitgliedschaften gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung fort, bis eine neue Fassung ausdrücklich vereinbart wird.

2. Selbstverständnis, Zweck und Leistungen des bpp

Der bpp ist eine Berufsinitiative und Gemeinschaft für professionelle People-, Portrait- & Studiofotografie. Ziel des bpp ist es, die Qualität, Sichtbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit professioneller Fotografie zu stärken.
Der bpp verfolgt insbesondere folgende Zwecke:

  • Förderung der fotografischen und unternehmerischen Qualität seiner Mitglieder.
  • Weiterbildung durch Workshops, Webinare, Coachings, Events und weitere Lernformate.
  • Aufbau und Pflege eines starken beruflichen Netzwerks im In- und Ausland.
  • Förderung des Austauschs mit Industriepartnern, Verbänden und relevanten Institutionen.
  • Unterstützung bei Sichtbarkeit, Markenaufbau, Qualitätssicherung und professioneller Positionierung.
  • Förderung des fotografischen Nachwuchses.
  • Durchführung von Wettbewerben, Qualifikationen, Zertifizierungen und sonstigen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung.
    Ein Anspruch auf bestimmte einzelne Leistungen, Referenten, Formate, Termine, Rabatte, Veranstaltungen oder Partnerangebote besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

3. Mitgliedschaft und Mitgliedskategorien

Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und nicht übertragbar.
Mitglied werden können natürliche Personen aus dem In- und Ausland, die professionell im Bereich People- und Portraitfotografie arbeiten oder den klaren Anspruch haben, sich auf professionellem Niveau in diese Richtung zu entwickeln.

Der bpp kann unterschiedliche Mitgliedskategorien anbieten, insbesondere:

  • Reguläre Mitgliedschaft
  • Vergünstigte Mitgliedschaft
  • Ausbildungs- oder Studierendenmitgliedschaft
  • Sonderformen der Mitgliedschaft, sofern der bpp diese im Einzelfall anbietet

Die jeweils geltenden Voraussetzungen, Leistungen und Beiträge ergeben sich aus diesen Mitgliedsbedingungen, ergänzenden Angebotsseiten oder der jeweiligen Aufnahmebestätigung.

4. Aufnahmeverfahren

Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt über das vom bpp bereitgestellte Antragsformular oder in anderer vom bpp freigegebener Form.
Mit dem Antrag erklärt der Bewerber, dass seine Angaben vollständig und richtig sind.

Der bpp ist berechtigt, für die Prüfung der Aufnahme ergänzende Unterlagen anzufordern, insbesondere:

  • Angaben zur beruflichen Tätigkeit
  • Nachweise über Ausbildung, Studium oder Anstellung
  • Nachweise über gewerbliche Tätigkeit
  • Portfolio-, Webseiten- oder Social-Media-Präsenz

Bei der regulären Mitgliedschaft kann der bpp die Außenpräsentation des Bewerbers, insbesondere Webseite, Portfolio, Bildsprache, Professionalität und fotografische Qualität, prüfen und bewerten. Eine Aufnahme erfolgt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den bpp.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Der bpp kann Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.

5. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit Zugang der Aufnahmebestätigung oder mit dem in der Aufnahmebestätigung genannten Datum.
Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Laufzeit vereinbart wird.
Die Beitragsberechnung erfolgt grundsätzlich nach Kalenderjahren vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr erfolgt die Berechnung anteilig ab dem vom bpp festgelegten Beginn der Mitgliedschaft.

6. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kommunizierten Beiträge.
Nach diesem Entwurf gelten derzeit folgende Regelbeiträge:

  • Reguläre Mitgliedschaft: 349,00 EUR netto pro Jahr
  • Vergünstigte Mitgliedschaft: 199,00 EUR netto pro Jahr
  • Ausbildungs- oder Studierendenmitgliedschaft: kostenfrei, sofern die Voraussetzungen nachgewiesen werden

Sofern ein Mitglied ein SEPA-Lastschriftmandat einreicht und gewährt, kann der Beitrag auch monatlich entrichtet werden. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.
Beiträge sind jeweils im Voraus fällig.

Soweit für eine vergünstigte oder kostenfreie Mitgliedschaft ein Nachweis erforderlich ist, ist dieser unaufgefordert und rechtzeitig vorzulegen. Wird der Nachweis nicht erbracht oder entfallen die Voraussetzungen, ist der bpp berechtigt, die Mitgliedschaft in die reguläre Beitragsstufe umzuwandeln.
Für Auszubildende und Studierende kann der bpp nach Ende der Ausbildung oder des Studiums eine vergünstigte Anschlussmitgliedschaft anbieten. Soweit der bpp hierfür konkrete Programme kommuniziert, gelten die dort veröffentlichten Bedingungen.
Bereits gezahlte Beiträge werden bei Kündigung oder Ausschluss nicht anteilig erstattet, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften verlangen etwas anderes.

7. Zahlungsverzug

Gerät ein Mitglied mit einer fälligen Zahlung in Verzug, stehen dem bpp die gesetzlichen Rechte zu.
Gegenüber Mitgliedern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt insbesondere Folgendes:

  • Offene Geldforderungen sind während des Verzugs nach den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen.
  • Zusätzlich kann der bpp die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen.
  • Weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Ersatz eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleiben unberührt.
  • Die Verzugspauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

Gegenüber Mitgliedern, die Verbraucher sind, gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften zu Verzug, Verzugszinsen und Verzugsschaden.
Unabhängig von der rechtlichen Einordnung des Mitglieds ist der bpp berechtigt, nach Eintritt des Verzugs und nach vorheriger Mahnung einzelne Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen vorübergehend zu sperren, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

8. Rechte der Mitglieder

Mitglieder erhalten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft Zugang zu den jeweils aktuell angebotenen Leistungen und Vorteilen des bpp. Dazu können insbesondere gehören:

  • vergünstigte Konditionen für Workshops, Webinare, Events und weitere Angebote
  • Zugang zu Community-, Netzwerk- und Austauschformaten
  • Nutzung interner Informations- und Kommunikationsangebote
  • Teilnahme an Wettbewerben, Zertifizierungen und Qualifikationen nach den jeweils geltenden Regeln
  • Sichtbarkeit innerhalb der bpp-Kommunikation und auf den dafür vorgesehenen Plattformen
  • Nutzung des bpp-Logos oder sonstiger Kennzeichen nach Maßgabe von Ziffer 10

Alle Leistungen stehen unter dem Vorbehalt ihrer tatsächlichen Verfügbarkeit sowie der jeweils geltenden Teilnahmebedingungen.

9. Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied verpflichtet sich,

  • die Werte, Standards und Interessen des bpp nicht zu beschädigen,
  • wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen relevanter Daten unverzüglich mitzuteilen,
  • fällige Beiträge fristgerecht zu zahlen,
  • Zugangsdaten zu internen Bereichen vertraulich zu behandeln,
  • Inhalte, Unterlagen, Aufzeichnungen und geschützte Materialien des bpp nur im vereinbarten Rahmen zu nutzen,
  • Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter zu beachten,
  • sich im Netzwerk, bei Veranstaltungen und in digitalen Räumen respektvoll, professionell und fair zu verhalten.

10. Nutzung von Logo, Marke und Mitgliedschaftshinweisen

Mitglieder dürfen für die Dauer ihrer aktiven Mitgliedschaft auf ihre Mitgliedschaft im bpp hinweisen und die vom bpp hierfür freigegebenen Logos, Badges oder Kennzeichen in der jeweils vorgegebenen Form nutzen.
Die Nutzung ist ausschließlich im Zusammenhang mit der eigenen Person, dem eigenen Studio oder der eigenen beruflichen Tätigkeit zulässig.
Eine Änderung, Verfälschung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung in irreführender Weise ist unzulässig.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet das Recht zur Nutzung aller Mitgliedschaftslogos, Mitgliedschaftsbadges und sonstigen bpp-Kennzeichen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

11. Qualitätszertifikate, Wettbewerbe, Awards und IPQ

Der bpp kann Qualitätszertifikate, Awards, Wettbewerbe, Live-Formate, Qualifikationen und internationale Bewertungsformate anbieten.
Für die Teilnahme gelten jeweils ergänzende Teilnahmebedingungen, Fristen, Bewertungskriterien und Kommunikationsregeln.
Auszeichnungen, Zertifikate und Kennzeichnungen dürfen nur im Rahmen der jeweils geltenden Regeln verwendet werden.
Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, dürfen bpp-bezogene Auszeichnungen und Kennzeichnungen nur für die Dauer der Mitgliedschaft genutzt werden.
Für die Nutzung von IPQ-Auszeichnungen gelten die jeweils gesondert veröffentlichten Regeln.

12. Portfolio, Veröffentlichungen und Kommunikation

Der bpp kann Mitglieder im Rahmen der Mitgliedschaft in Verzeichnissen, Portfolios, Übersichten, Veranstaltungsinformationen, Newslettern, Pressemitteilungen, Social-Media-Beiträgen, Wettbewerbsdarstellungen und vergleichbaren Kommunikationsformaten präsentieren.
Dabei können insbesondere folgende Angaben veröffentlicht werden, soweit diese vom Mitglied bereitgestellt wurden und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Name
  • Studio- oder Unternehmensname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Webseite
  • Social-Media-Profile
  • Bildmaterial und Portfolioinhalte
  • Informationen zu Auszeichnungen, Wettbewerbserfolgen, Zertifizierungen, Vorträgen oder Veranstaltungen

Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

13. Bild- und Tonaufnahmen bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen, Workshops, Webinaren, Wettbewerben oder sonstigen Formaten des bpp können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden.
Der bpp ist berechtigt, solche Aufnahmen zur Berichterstattung, Dokumentation, Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist oder eine erforderliche Einwilligung vorliegt.
Mitglieder können einer Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen oder diese widerrufen. Gesetzliche Erlaubnistatbestände bleiben unberührt.

14. Interne Inhalte und Nutzungsrechte

Sämtliche vom bpp zur Verfügung gestellten Unterlagen, Lerninhalte, Videos, Aufzeichnungen, Präsentationen, Downloads, Konzepte, Dokumente und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
Sie dürfen ausschließlich für eigene berufliche Zwecke im Rahmen der Mitgliedschaft genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung, Vermarktung oder sonstige unberechtigte Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des bpp unzulässig.

15. Verhaltensgrundsätze und Ausschlussgründe

Der bpp steht für Professionalität, Respekt, Integrität, Fairness, Unterstützung und kollegialen Austausch.

Ein Mitglied kann insbesondere dann aus dem bpp ausgeschlossen werden, wenn es

  • den Interessen oder dem Ansehen des bpp erheblich schadet,
  • gegen wesentliche Bestimmungen dieser Mitgliedsbedingungen verstößt,
  • gegen Teilnahmebedingungen, Verhaltensregeln oder gesetzliche Vorschriften verstößt,
  • Marken, Logos oder interne Inhalte des bpp missbräuchlich verwendet,
  • andere Mitglieder, Referenten, Partner oder Mitarbeitende beleidigt, bedroht, diskriminiert oder geschäftsschädigend behandelt,
  • trotz Mahnung in erheblichem Zahlungsverzug bleibt.

Vor einem Ausschluss soll dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, soweit dies nach den Umständen zumutbar ist.

16. Kündigung

Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres in Textform gekündigt werden, sofern keine abweichende Regelung für eine besondere Mitgliedskategorie gilt.
Die Kündigung kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
Für die Rechtssicherheit empfiehlt sich eine ausdrückliche Bestätigung der Kündigung durch die jeweils empfangende Partei.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17. Folgen der Beendigung

Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden sämtliche mitgliedschaftsbezogenen Rechte, insbesondere:

  • das Recht zur Nutzung des bpp-Logos und anderer Mitgliedschaftskennzeichen,
  • der Zugang zu internen Bereichen, Materialien und Community-Angeboten,
  • mitgliedsspezifische Preisvorteile und Teilnahmeberechtigungen,
  • die Bewerbung als aktives bpp-Mitglied.
    Bereits erworbene Rechte aus gesondert geregelten Qualifikationen oder Auszeichnungen bleiben nur insoweit bestehen, wie dies in den jeweiligen Sonderregelungen ausdrücklich vorgesehen ist.

18. Haftung

Der bpp haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

19. Datenschutz

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Der bpp | bund professioneller people- & portraitfotografen ist eine Marke der
PPE | Professional Photographers Europe GmbH
Geschaäftsführer: Caleb Ridgeway, Sebastian Weißmann
Kumeliusstrasse 9a
D-61440 Oberursel
Tel. +49 (0) 6171 277 84 34
info@bpp.photography
www.bpp.photography

Der bpp verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Kategorien von Empfängern, Speicherfristen und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des bpp.
Soweit der bpp Mitgliederdaten für statistische, planerische, wirtschaftliche oder konzeptionelle Auswertungen nutzt, erfolgt dies entweder auf Grundlage personenbezogener Daten im Rahmen einer hierfür bestehenden Rechtsgrundlage oder in anonymisierter Form.
Soweit Auswertungen oder Analysen an Vertragspartner oder Industriepartner weitergegeben werden, erfolgt dies nur dann außerhalb des Datenschutzrechts, wenn die Daten zuvor wirksam anonymisiert wurden und kein Personenbezug mehr besteht. Werden personenbezogene oder lediglich pseudonymisierte Daten verarbeitet oder offengelegt, richtet sich dies nach einer gesonderten datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage und den hierzu erteilten Informationen.
Mitglieder haben insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie das Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.

Datenschutzerklärung

20. Veränderungen dieser Mitgliedsbedingungen

Der bpp ist berechtigt, diese Mitgliedsbedingungen zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen

  • gesetzlicher Anforderungen,
  • der Organisationsstruktur,
  • des Leistungsangebots,
  • technischer oder administrativer Abläufe,
  • Schließung von Regelungslücken.

Veränderungen werden den Mitgliedern in Textform mitgeteilt. Veränderungen, die wesentliche Pflichten oder Beiträge betreffen, gelten nicht rückwirkend und bedürfen für die laufende Mitgliedschaft einer transparenten und rechtssicheren Umsetzung.

21. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mitgliedsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.