Allgemeine Mitglieds- und Teilnahmebedingungen des bpp
Stand: August 2026
Teil A: Allgemeine Mitgliedsbedingungen
1. Name, Vertragspartnerin, Organisationsstruktur und Geltungsbereich
a) Name
Der bpp | bund professioneller people- & portraitfotografen ist eine Berufsinitiative und Gemeinschaft für professionelle People-, Portrait- und Studiofotografie.
b) Rechtliche Trägerin und Vertragspartnerin
Rechtliche Trägerin des bpp und Vertragspartnerin für Mitgliedschaften sowie für vom bpp angebotene kostenpflichtige Veranstaltungen ist die
PPE | Professional Photographers Europe GmbH
Kastanienstrasse 24
61352 Bad Homburg
c) Geschäftsstelle und Korrespondenzadresse
Soweit der bpp über eine gesonderte Geschäftsstelle, ein Office oder eine abweichende Korrespondenzadresse kommuniziert, dient dies der organisatorischen Abwicklung und Kommunikation. Rechtliche Vertragspartnerin bleibt die PPE | Professional Photographers Europe GmbH.
d) Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr und läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres.
e) Organisationsstruktur
Der bpp ist eine Marke der PPE | Professional Photographers Europe GmbH und wird organisatorisch wie wirtschaftlich durch sie geführt.
f) Rechnungsstellung
Rechnungen, Lastschriften, Beitragsanforderungen, Teilnahmegebühren und sonstige Abrechnungen erfolgen im Namen der PPE | Professional Photographers Europe GmbH.
g) Geltungsbereich
Die Regelungen des Teils A gelten für Mitgliedschaften im bpp.
Die Regelungen des Teils B gelten für kostenpflichtige Veranstaltungen des bpp, insbesondere Workshops, Webinare, MasterClasses, Seminare, Vorträge und vergleichbare Weiterbildungsformate. Sie gelten unabhängig davon, ob die teilnehmende Person Mitglied des bpp ist.
Die allgemeinen Regelungen des Teils C gelten, soweit sachlich einschlägig, sowohl für Mitgliedschaften als auch für kostenpflichtige Veranstaltungen.
Ergänzende oder abweichende Bedingungen für eine konkrete Mitgliedschaft, Veranstaltung oder ein besonderes Programm gelten, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich kommuniziert und wirksam einbezogen wurden. In diesem Fall gehen die spezielleren Regelungen diesen allgemeinen Bedingungen vor.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
h) Zeitlicher Geltungsbereich
Für Mitgliedschaften gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser Bedingungen.
Für kostenpflichtige Veranstaltungen gilt grundsätzlich die Fassung, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung wirksam einbezogen wurde.
Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge, sofern keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wurde oder eine Änderung gesetzlich zulässig und wirksam einbezogen wird.
2. Selbstverständnis, Zweck und Leistungen des bpp
Der bpp ist eine Berufsinitiative und Gemeinschaft für professionelle People-, Portrait- und Studiofotografie. Ziel des bpp ist es, die Qualität, Sichtbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit professioneller Fotografie zu stärken.
Der bpp verfolgt insbesondere folgende Zwecke:
- Förderung der fotografischen und unternehmerischen Qualität seiner Mitglieder
- Weiterbildung durch Workshops, Webinare, Coachings, Events und weitere Lernformate
- Aufbau und Pflege eines starken beruflichen Netzwerks im In- und Ausland
- Förderung des Austauschs mit Industriepartnern, anderen Organisationen und relevanten Institutionen
- Unterstützung bei Sichtbarkeit, Markenaufbau, Qualitätssicherung und professioneller Positionierung
- Förderung des fotografischen Nachwuchses
- Durchführung von Wettbewerben, Qualifikationen, Zertifizierungen und sonstigen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung
Ein Anspruch auf bestimmte einzelne Mitgliedsleistungen, Referentinnen oder Referenten, Formate, Termine, Rabatte, Veranstaltungen oder Partnerangebote besteht nicht, soweit diese nicht ausdrücklich als Bestandteil einer konkreten Mitgliedschaft oder Buchung zugesagt wurden.
3. Mitgliedschaft und Mitgliedskategorien
Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich personenbezogen und nicht übertragbar.
Mitglied werden können natürliche Personen aus dem In- und Ausland, die professionell im Bereich People-, Portrait-, Studio-, Wedding-, Corporate-, Employer-Branding-, Personal-Branding- oder verwandter fotografischer und visueller Arbeit tätig sind oder den klaren Anspruch haben, sich auf professionellem Niveau in diese Richtung zu entwickeln.
Der bpp kann unterschiedliche Mitgliedskategorien und Mitgliedschaftsmodelle anbieten, insbesondere:
- reguläre Mitgliedschaften
- vergünstigte oder besondere Mitgliedschaftsmodelle
- Ausbildungs- oder Studierendenmitgliedschaften
- Business-Einsteiger- oder Anschlussmitgliedschaften
- Sonderformen der Mitgliedschaft
Die jeweils geltenden Voraussetzungen, Leistungen, Beiträge und Laufzeiten ergeben sich aus diesen Bedingungen, dem jeweiligen Angebot, der Angebotsseite, dem Antragsformular oder der Aufnahmebestätigung.
4. Aufnahmeverfahren
Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt über das vom bpp bereitgestellte Antragsformular oder in anderer vom bpp freigegebener Form.
Mit dem Antrag erklärt die Antragstellerin oder der Antragsteller, dass alle gemachten Angaben vollständig und richtig sind.
Der bpp ist berechtigt, für die Prüfung der Aufnahme ergänzende Unterlagen anzufordern, insbesondere:
- Angaben zur beruflichen Tätigkeit
- Nachweise über Ausbildung, Studium oder Anstellung
- Nachweise über gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit
- Portfolio-, Webseiten- oder Social-Media-Präsenz
- ergänzende Informationen zur fotografischen oder beruflichen Tätigkeit
Der bpp kann die Außenpräsentation der Antragstellerin oder des Antragstellers, insbesondere Webseite, Portfolio, Bildsprache, Professionalität und fotografische Qualität, prüfen und bewerten.
Eine Aufnahme erfolgt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den bpp.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der bpp kann Anträge ablehnen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.
5. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit Zugang der Aufnahmebestätigung oder mit dem in der Aufnahmebestätigung genannten Datum.
Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Laufzeit vereinbart wird.
Die Beitragsberechnung erfolgt grundsätzlich nach Kalenderjahren vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres, soweit für das jeweilige Mitgliedschaftsmodell nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr kann der Beitrag anteilig ab Beginn der Mitgliedschaft bis zum 31.12. des Eintrittsjahres berechnet werden.
6. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die jeweilige Mitgliedschaft kommunizierten Beiträge und Zahlungsbedingungen.
Beiträge sind grundsätzlich im Voraus fällig.
Soweit der bpp Zahlung per SEPA-Lastschrift, Rechnung, monatlicher Zahlweise, Ratenzahlung oder andere Zahlungsmodelle anbietet, ergeben sich die konkreten Bedingungen aus dem jeweiligen Angebot oder der Aufnahmebestätigung.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart oder Ratenzahlung besteht nicht.
Soweit für eine vergünstigte oder kostenfreie Mitgliedschaft ein Nachweis erforderlich ist, ist dieser auf Anforderung des bpp vorzulegen.
Wird ein erforderlicher Nachweis nicht erbracht oder entfallen die Voraussetzungen einer vergünstigten Mitgliedschaft, kann der bpp die Mitgliedschaft entsprechend den für diesen Fall zuvor kommunizierten Bedingungen in eine andere geeignete Mitgliedschaft überführen.
Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden bei ordentlicher Kündigung oder einem vom Mitglied zu vertretenden Ausschluss grundsätzlich nicht anteilig erstattet, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder ausdrücklich vereinbarte abweichende Regelungen gelten.
7. Zahlungsverzug
Gerät ein Mitglied mit einer fälligen Zahlung in Verzug, stehen dem bpp die gesetzlichen Rechte zu.
Gegenüber Mitgliedern, die Unternehmerinnen oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt insbesondere:
- offene Geldforderungen sind während des Verzugs nach den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen
- der bpp kann die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen, soweit deren Voraussetzungen vorliegen
- weitergehende Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens bleiben unberührt
- gesetzlich vorgesehene Anrechnungen bleiben unberührt
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zu Verzug, Verzugszinsen und Verzugsschaden.
Der bpp kann nach Eintritt des Verzugs und nach vorheriger angemessener Mahnung einzelne Mitgliedsleistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen vorübergehend sperren, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
8. Rechte der Mitglieder
Mitglieder erhalten im Rahmen ihrer jeweiligen Mitgliedschaft Zugang zu den aktuell für ihre Mitgliedskategorie vorgesehenen Leistungen und Vorteilen des bpp.
Dazu können insbesondere gehören:
- vergünstigte Konditionen für Workshops, Webinare, MasterClasses, Events und weitere Angebote
- Zugang zu Community-, Netzwerk- und Austauschformaten
- Nutzung interner Informations- und Kommunikationsangebote
- Teilnahme an Wettbewerben, Zertifizierungen und Qualifikationen nach den jeweils geltenden Regeln
- Sichtbarkeit innerhalb der bpp-Kommunikation und auf den dafür vorgesehenen Plattformen
- Nutzung freigegebener bpp-Logos, Badges oder sonstiger Kennzeichen
Art und Umfang der konkreten Leistungen können sich je nach Mitgliedschaftsmodell unterscheiden.
9. Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied verpflichtet sich,
- die Werte, Standards und berechtigten Interessen des bpp zu respektieren
- wahrheitsgemäße Angaben zu machen und wesentliche Änderungen relevanter Daten mitzuteilen
- fällige Beiträge fristgerecht zu zahlen
- Zugangsdaten zu internen Bereichen vertraulich zu behandeln
- Inhalte, Unterlagen, Aufzeichnungen und geschützte Materialien des bpp nur im vereinbarten Rahmen zu nutzen
- Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter zu beachten
- sich im Netzwerk, bei Veranstaltungen und in digitalen Räumen respektvoll, professionell und fair zu verhalten
10. Nutzung von Logo, Marke und Mitgliedschaftshinweisen
Mitglieder dürfen für die Dauer ihrer aktiven Mitgliedschaft auf ihre Mitgliedschaft im bpp hinweisen und die hierfür vom bpp ausdrücklich freigegebenen Logos, Badges oder Kennzeichen in der jeweils vorgegebenen Form nutzen.
Die Nutzung ist ausschließlich im Zusammenhang mit der eigenen Person, dem eigenen Studio oder der eigenen beruflichen Tätigkeit zulässig.
Eine Änderung, Verfälschung, Weitergabe an Dritte oder irreführende Verwendung ist unzulässig.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet das Recht zur Nutzung der Mitgliedschaftslogos, Badges und sonstigen nur aktiven Mitgliedern vorbehaltenen bpp-Kennzeichen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11. Qualitätszertifikate, Wettbewerbe, Awards und IPQ
Der bpp kann Qualitätszertifikate, Awards, Wettbewerbe, Live-Formate, Qualifikationen und internationale Bewertungsformate anbieten.
Für die Teilnahme können ergänzende Teilnahmebedingungen, Fristen, Bewertungskriterien und Kommunikationsregeln gelten.
Auszeichnungen, Zertifikate und Kennzeichnungen dürfen nur im Rahmen der jeweils dafür geltenden Regeln verwendet werden.
Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, dürfen mitgliedschaftsbezogene Auszeichnungen und Kennzeichnungen nur unter den für die jeweilige Auszeichnung festgelegten Voraussetzungen genutzt werden.
Für IPQ-Auszeichnungen gelten die jeweils hierfür veröffentlichten oder vereinbarten Regeln.
12. Portfolio, Veröffentlichungen und Kommunikation
Der bpp kann Mitglieder im Rahmen der Mitgliedschaft in Verzeichnissen, Portfolios, Übersichten, Veranstaltungsinformationen, Newslettern, Pressemitteilungen, Social-Media-Beiträgen, Wettbewerbsdarstellungen und vergleichbaren Kommunikationsformaten präsentieren.
Dabei können insbesondere folgende Angaben genutzt werden, soweit sie vom Mitglied bereitgestellt wurden und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Name
- Studio- oder Unternehmensname
- Ort oder Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Webseite
- Social-Media-Profile
- Bildmaterial und Portfolioinhalte
- Informationen zu Auszeichnungen, Wettbewerbserfolgen, Zertifizierungen, Vorträgen oder Veranstaltungen
Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt und kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Teil B: Teilnahmebedingungen für kostenpflichtige Veranstaltungen
13. Geltung für Veranstaltungen
Die folgenden Regelungen gelten für kostenpflichtige Veranstaltungen, die unter der Marke bpp angeboten werden.
Hierzu gehören insbesondere:
- Workshops
- Webinare
- MasterClasses
- Seminare
- Vorträge
- mehrteilige Veranstaltungsreihen
- Online- und Präsenzveranstaltungen
- vergleichbare Weiterbildungs- und Lernformate
Diese Teilnahmebedingungen gelten für Mitglieder und Nichtmitglieder gleichermaßen.
Für einzelne Veranstaltungen oder Programme können ergänzende Bedingungen gelten, beispielsweise zu Bewerbungs- und Auswahlverfahren, Mindestteilnehmerzahlen, Zahlungsplänen, Vertraulichkeit, Aufzeichnungen, Mentoring, Lernerfolgskontrollen oder Nutzungsrechten.
Solche ergänzenden Bedingungen gehen diesen allgemeinen Regelungen vor, soweit sie wirksam vereinbart wurden.
14. Anmeldung und Vertragsschluss bei Veranstaltungen
Die Darstellung einer Veranstaltung auf der Webseite, in Newslettern, auf Social Media, auf Buchungsplattformen oder in anderen Kommunikationsmedien stellt grundsätzlich eine Einladung zur Buchung dar.
Der Vertrag über die Teilnahme kommt mit der Buchungsbestätigung des bpp beziehungsweise der PPE | Professional Photographers Europe GmbH oder durch eine vom bpp eingesetzte Buchungsplattform zustande.
Die buchende Person ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Kontaktdaten anzugeben und sicherzustellen, dass veranstaltungsbezogene Mitteilungen empfangen werden können.
Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden Plätze grundsätzlich in der Reihenfolge der verbindlichen Buchungen vergeben, soweit keine Auswahl- oder Zulassungskriterien vorgesehen sind.
15. Teilnahmegebühren und Zahlung
Es gilt der bei der jeweiligen Buchung ausgewiesene Teilnahmebetrag.
Ob der Preis inklusive oder zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und den gesetzlichen Anforderungen.
Mitgliederpreise, Frühbucherpreise oder andere Sonderkonditionen gelten nur, wenn die dafür jeweils genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Teilnahmegebühr ist zu dem in der Buchung, Buchungsbestätigung oder Rechnung genannten Zeitpunkt fällig.
Soweit eine Veranstaltung über einen externen Ticket-, Buchungs- oder Zahlungsdienstleister abgewickelt wird, können ergänzend dessen technische Zahlungs- und Abwicklungsbedingungen gelten.
16. Leistungen und Veranstaltungsinhalt
Umfang, Inhalt, Termin, Dauer, Veranstaltungsort beziehungsweise Onlineplattform sowie angekündigte Referentinnen und Referenten ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
Der bpp darf organisatorische oder inhaltliche Anpassungen vornehmen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und Charakter, Qualität und wesentlicher Nutzen der gebuchten Veranstaltung dadurch nicht erheblich verändert werden.
Ein bestimmter wirtschaftlicher, fotografischer, kreativer oder unternehmerischer Erfolg wird durch die Teilnahme nicht geschuldet.
17. Stornierung durch Teilnehmende
Teilnehmende können ihre Buchung vor Veranstaltungsbeginn in Textform stornieren.
Soweit für die konkrete Veranstaltung keine abweichenden Stornobedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Stornopauschalen:
- mindestens 31 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 10 Prozent des Teilnahmebetrags, höchstens jedoch 50,00 Euro
- 14 bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent des Teilnahmebetrags
- weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent des Teilnahmebetrags
Der teilnehmenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem bpp kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Bei mehrteiligen Veranstaltungen beziehen sich die genannten Fristen grundsätzlich auf den Beginn des ersten Veranstaltungstermins.
18. Ersatzteilnehmende und Umbuchung
Soweit bei einer Veranstaltung keine persönlichen Auswahl-, Zulassungs- oder Teilnahmevoraussetzungen bestehen, kann grundsätzlich eine geeignete Ersatzperson benannt werden.
Die Mitteilung sollte vor Veranstaltungsbeginn in Textform erfolgen.
Wurde die Veranstaltung zu einem Mitgliederpreis oder einer sonstigen personengebundenen Sonderkondition gebucht und erfüllt die Ersatzperson die entsprechenden Voraussetzungen nicht, kann die Differenz zum regulären Teilnahmebetrag berechnet werden.
Eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung kann nach Absprache ermöglicht werden. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist.
19. Absage einer Veranstaltung durch den bpp
Der bpp kann eine Veranstaltung aus sachlich gerechtfertigten Gründen absagen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Erkrankung oder kurzfristiger Ausfall einer für die Veranstaltung wesentlichen Referentin oder eines Referenten
- Nichterreichen einer vorab kommunizierten Mindestteilnehmerzahl
- erhebliche technische oder organisatorische Probleme
- Ausfall oder Unbenutzbarkeit einer Veranstaltungsstätte
- behördliche Maßnahmen
- höhere Gewalt
- vergleichbare Umstände, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen
Der bpp informiert die Teilnehmenden so früh wie unter den jeweiligen Umständen möglich.
Wird eine Veranstaltung vollständig abgesagt und kein Ersatztermin angeboten oder von der teilnehmenden Person akzeptiert, wird der für die ausgefallene Veranstaltung gezahlte Teilnahmebetrag vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Haftungsregelungen dieser Bedingungen.
Aufwendungen für von Teilnehmenden selbst gebuchte Reisen, Übernachtungen oder andere Leistungen werden nicht automatisch übernommen. Zwingende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
20. Terminverschiebung
Muss eine Veranstaltung aus einem sachlich gerechtfertigten Grund auf einen anderen Termin verschoben werden, informiert der bpp die Teilnehmenden hierüber so früh wie unter den jeweiligen Umständen möglich.
Die bestehende Buchung bleibt grundsätzlich für den Ersatztermin gültig.
Für die Folgen einer Terminverschiebung wird zwischen Präsenzveranstaltungen und Onlineveranstaltungen unterschieden.
a) Präsenzveranstaltungen
Wird eine Präsenzveranstaltung auf einen anderen Termin verschoben und kann oder möchte die teilnehmende Person den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann sie von der Buchung zurücktreten.
Der für die Veranstaltung gezahlte Teilnahmebetrag wird in diesem Fall vollständig erstattet.
Statt einer Erstattung kann die teilnehmende Person nach Absprache mit dem bpp auch eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung oder ein entsprechendes Veranstaltungsguthaben wählen.
b) Onlineveranstaltungen ohne vollständige Aufzeichnung
Wird eine Onlineveranstaltung verschoben und ist die Bereitstellung einer vollständigen Aufzeichnung nicht Bestandteil des gebuchten Angebots, kann die teilnehmende Person von der Buchung zurücktreten, wenn sie den Ersatztermin nicht wahrnehmen kann oder möchte.
Der gezahlte Teilnahmebetrag wird in diesem Fall vollständig erstattet.
c) Onlineveranstaltungen mit vollständiger Aufzeichnung
Ist bei einer Onlineveranstaltung bereits bei der Buchung vorgesehen, dass den Teilnehmenden zusätzlich zur Live-Teilnahme eine vollständige Aufzeichnung der Veranstaltung zur zeitversetzten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, bleibt dieser Leistungsbestandteil auch im Falle einer Terminverschiebung bestehen.
Die Buchung behält ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. Die teilnehmende Person erhält unabhängig davon, ob sie am Ersatztermin live teilnimmt, Zugang zur zugesagten vollständigen Aufzeichnung.
Möchte oder kann die teilnehmende Person den verschobenen Live-Termin nicht wahrnehmen, kann sie auf die Live-Teilnahme verzichten. In diesem Fall werden 50 Prozent des gezahlten Teilnahmebetrags erstattet. Der Anspruch auf Zugang zur vollständigen Aufzeichnung bleibt bestehen.
Alternativ kann der bpp nach Absprache eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung oder ein entsprechendes Guthaben anbieten.
Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- oder Erstattungsansprüche bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund der konkreten Ausgestaltung und Bewerbung der Veranstaltung der Live-Termin oder eine persönliche Interaktions-, Feedback- oder Fragemöglichkeit einen wesentlichen Bestandteil der gebuchten Leistung darstellt.
d) Erneute Terminverschiebung
Wird eine Veranstaltung erneut verschoben, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
Ein Rücktritt beziehungsweise der Verzicht auf die Live-Teilnahme ist dem bpp in Textform spätestens vor Beginn des jeweiligen Ersatztermins mitzuteilen.
21. Wechsel von Referentinnen und Referenten sowie Programmänderungen
Bei Krankheit, Verhinderung oder anderen wichtigen Gründen kann der bpp eine angekündigte Referentin oder einen Referenten durch eine fachlich geeignete Person ersetzen.
Verändert der Wechsel den wesentlichen Charakter oder Schwerpunkt der Veranstaltung erheblich, informiert der bpp die Teilnehmenden.
War die Veranstaltung erkennbar wesentlich an die angekündigte Person gebunden und stellt deren Ersatz eine erhebliche Änderung der gebuchten Leistung dar, kann die teilnehmende Person von der Buchung zurücktreten und erhält den gezahlten Teilnahmebetrag zurück.
Unwesentliche Änderungen des zeitlichen Ablaufs, einzelner Programmpunkte, der Reihenfolge von Inhalten, der eingesetzten Technik oder der verwendeten Onlineplattform berechtigen nicht zum Rücktritt, sofern die Teilnahme und der wesentliche Nutzen der Veranstaltung dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden.
22. Onlineveranstaltungen und technische Voraussetzungen
Bei Onlineveranstaltungen erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig die erforderlichen Zugangsinformationen.
Die teilnehmende Person ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, über eine geeignete Internetverbindung sowie die für die Teilnahme erforderlichen Endgeräte, Software und technischen Voraussetzungen zu verfügen.
Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
Technische Probleme, die ausschließlich im Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person liegen, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Kann eine Onlineveranstaltung aufgrund eines erheblichen technischen Problems im Verantwortungsbereich des bpp nicht oder nur zu einem wesentlichen Teil durchgeführt werden, bietet der bpp eine angemessene Ersatzleistung an, insbesondere einen Ersatztermin.
Ist eine angemessene Ersatzleistung nicht möglich oder für die teilnehmende Person nicht zumutbar, wird der Teilnahmebetrag entsprechend dem Umfang der ausgefallenen Leistung ganz oder anteilig erstattet.
23. Aufzeichnungen von Veranstaltungen
Ob eine Veranstaltung aufgezeichnet wird und ob die Aufzeichnung den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
Ist eine Aufzeichnung Bestandteil des gebuchten Angebots, wird die jeweilige Zugriffsdauer vor der Buchung oder spätestens bei Bereitstellung mitgeteilt.
Wurde keine konkrete Zugriffsdauer zugesagt, steht eine im Rahmen des Angebots bereitgestellte Aufzeichnung grundsätzlich für mindestens 30 Tage nach Bereitstellung zur Verfügung.
Eine dauerhafte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Vom bpp bereitgestellte Aufzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung weder öffentlich zugänglich gemacht, an Dritte weitergegeben noch außerhalb des vereinbarten Nutzungsrahmens vervielfältigt oder verwertet werden.
Soweit Teilnehmende selbst in Bild oder Ton aufgenommen werden können, informiert der bpp hierüber. Soweit rechtlich erforderlich, werden notwendige Einwilligungen gesondert eingeholt.
24. Veranstaltungsunterlagen und Nutzungsrechte
Präsentationen, Skripte, Workbooks, Videos, Aufzeichnungen, Vorlagen, Presets, Bildmaterial, Übungen und sonstige Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, erhalten Teilnehmende ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten Materialien für eigene private und berufliche Zwecke zu nutzen.
Nicht gestattet sind insbesondere:
- öffentliche Zugänglichmachung
- Weitergabe an Dritte
- Vervielfältigung zum Zweck der Weitergabe
- Weiterverkauf
- kommerzielle Weiterverwertung der Materialien selbst
- Verwendung zur Durchführung eigener Schulungen, Workshops oder vergleichbarer Bildungsangebote
Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
25. Eigene Inhalte der Teilnehmenden
Stellen Teilnehmende im Rahmen einer Veranstaltung eigene Fotografien, Videos, Dokumente, Präsentationen oder sonstige Inhalte für Bildbesprechungen, Feedback, Übungen oder vergleichbare Zwecke zur Verfügung, bleiben sämtliche Rechte an diesen Inhalten bei der jeweiligen Person beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.
Die teilnehmende Person räumt dem bpp sowie den jeweiligen Referentinnen und Referenten lediglich die für die Durchführung der gebuchten Veranstaltung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Eine Nutzung solcher Inhalte für Werbung, Social Media, Pressearbeit, öffentliche Präsentationen oder andere außerhalb der Veranstaltung liegende Zwecke erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage oder erforderliche Zustimmung vorliegt.
Die teilnehmende Person stellt sicher, dass sie über die Rechte verfügt, die für die von ihr veranlasste Nutzung ihrer Inhalte innerhalb der Veranstaltung erforderlich sind.
26. Verhalten bei Veranstaltungen
Der bpp steht für einen respektvollen, professionellen, offenen und kollegialen Umgang.
Teilnehmende verpflichten sich, die Rechte anderer Teilnehmender, Referentinnen und Referenten sowie beteiligter Dritter zu respektieren.
Nicht gestattet sind insbesondere:
- unerlaubte Bild-, Video- oder Tonaufzeichnungen
- Weitergabe vertraulicher Inhalte anderer Teilnehmender
- erhebliche oder wiederholte Störungen des Veranstaltungsablaufs
- beleidigendes, diskriminierendes, bedrohendes oder übergriffiges Verhalten
- unberechtigte Weitergabe von Zugangsdaten oder Veranstaltungsinhalten
Bei erheblichen Verstößen kann der bpp nach vorheriger Aufforderung zur Unterlassung eine Person von der weiteren Teilnahme ausschließen.
Bei besonders schweren Verstößen kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen.
Ein Erstattungsanspruch besteht bei einem von der teilnehmenden Person schuldhaft verursachten berechtigten Ausschluss grundsätzlich nicht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
27. Gutscheine, Rabattcodes und Kulanzguthaben
Für entgeltlich erworbene Gutscheine gelten die beim Erwerb vereinbarten sowie die gesetzlichen Regelungen.
Kostenlos gewährte Rabattcodes, Aktionsgutscheine oder Kulanzguthaben können mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer versehen werden.
Die jeweilige Gültigkeitsdauer wird bei Ausgabe mitgeteilt.
Wurde bei einem freiwillig gewährten Rabattcode oder Kulanzguthaben keine besondere Gültigkeitsdauer angegeben, beträgt die Gültigkeit zwölf Monate ab Ausstellung.
Kulanzguthaben können bis zu ihrem jeweiligen Wert auf zukünftige Veranstaltungen angerechnet werden.
Bleibt nach einer Buchung ein Restguthaben bestehen, kann dieses bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer weiterverwendet werden, sofern bei Ausgabe nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Kostenlos gewährte Rabattcodes und Kulanzguthaben werden grundsätzlich nicht in bar ausgezahlt.
Gesetzliche Rückzahlungsansprüche werden dadurch nicht eingeschränkt.
28. Verbraucher und Widerrufsrecht
Ist die buchende beziehungsweise teilnehmende Person Verbraucherin oder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und besteht für den geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, bleiben dieses Widerrufsrecht und die gesetzlichen Informationspflichten unberührt.
Eine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung wird gesondert zur Verfügung gestellt.
Die in diesen Bedingungen enthaltenen Stornierungsregelungen schränken ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht ein.
Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch der Verbraucherin oder des Verbrauchers bereits während einer bestehenden Widerrufsfrist beginnen, gelten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen.
29. Mehrteilige Onlineprogramme, Mentorings und Fernunterricht
Bei mehrteiligen Onlineprogrammen, Mentorings, längerfristigen MasterClasses, Coachings oder sonstigen Weiterbildungsangeboten können abhängig von der konkreten Ausgestaltung besondere gesetzliche Regelungen, insbesondere das Fernunterrichtsschutzgesetz, Anwendung finden.
Soweit für ein konkretes Angebot zwingende gesetzliche Vorschriften oder gesonderte Vertragsbedingungen gelten, gehen diese den allgemeinen Veranstaltungsbedingungen vor.
Insbesondere können besondere Regelungen zu
- Vertragsform
- Zahlungsweise
- Widerruf
- Kündigung
- Laufzeit
- Lernerfolgskontrolle
- Zulassung des Angebots
gelten.
Zwingende Rechte der Teilnehmenden können durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt werden.
Teil C: Allgemeine Bestimmungen
30. Bild- und Tonaufnahmen durch den bpp
Bei Veranstaltungen, Workshops, Webinaren, Wettbewerben, Netzwerktreffen oder sonstigen Formaten des bpp können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden.
Der bpp kann solche Aufnahmen zur Berichterstattung, Dokumentation, Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit nutzen, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder eine erforderliche Einwilligung vorliegt.
Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, kann diese nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Gesetzliche Erlaubnistatbestände bleiben unberührt.
31. Verhaltensgrundsätze und Ausschluss aus der Mitgliedschaft
Der bpp steht für Professionalität, Respekt, Integrität, Fairness, Unterstützung und kollegialen Austausch.
Ein Mitglied kann insbesondere dann aus dem bpp ausgeschlossen werden, wenn es
- erheblich gegen wesentliche Bestimmungen dieser Bedingungen verstößt
- Marken, Logos, interne Inhalte oder Zugangsdaten missbräuchlich verwendet
- andere Mitglieder, Teilnehmende, Referentinnen und Referenten, Partner oder Mitarbeitende erheblich beleidigt, bedroht, diskriminiert oder in vergleichbarer Weise verletzt
- den bpp oder seine Community vorsätzlich erheblich schädigt
- trotz Mahnung in erheblichem Zahlungsverzug bleibt
- wiederholt oder schwerwiegend gegen verbindliche Veranstaltungs- oder Community-Regeln verstößt
Vor einem Ausschluss soll dem Mitglied grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, soweit dies nach den Umständen zumutbar ist.
Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
32. Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres in Textform gekündigt werden, sofern für die jeweilige Mitgliedschaft keine abweichende wirksam vereinbarte Regelung gilt.
Für eine Beendigung zum 31.12. eines Kalenderjahres muss die Kündigung grundsätzlich spätestens bis zum 30.09. desselben Jahres eingehen.
Die Kündigung kann insbesondere per E-Mail erklärt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
33. Folgen der Beendigung einer Mitgliedschaft
Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden die mit der aktiven Mitgliedschaft verbundenen Rechte, insbesondere:
- Nutzung mitgliedschaftsbezogener bpp-Logos oder Mitgliedschaftskennzeichen
- Zugang zu ausschließlich Mitgliedern vorbehaltenen internen Bereichen und Community-Angeboten
- mitgliedsspezifische Preisvorteile
- Darstellung als aktives bpp-Mitglied
Bereits separat gebuchte und bezahlte Veranstaltungen bleiben von der Beendigung der Mitgliedschaft grundsätzlich unberührt, sofern die Teilnahme nicht ausdrücklich eine bestehende Mitgliedschaft voraussetzt.
Bereits erworbene Rechte aus gesondert geregelten Qualifikationen, Zertifikaten oder Auszeichnungen richten sich nach den jeweils dafür geltenden Bedingungen.
34. Haftung
Die PPE | Professional Photographers Europe GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
35. Datenschutz
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Mitgliedschaften und Veranstaltungen ist die
PPE | Professional Photographers Europe GmbH
Kastanienstrasse 24
61352 Bad Homburg
Der bpp verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Kategorien von Empfängern, Speicherfristen und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung beziehungsweise ergänzenden Datenschutzhinweisen des bpp.
Soweit der bpp Daten für statistische, planerische, wirtschaftliche oder konzeptionelle Auswertungen nutzt, erfolgt dies im Rahmen der hierfür bestehenden gesetzlichen Grundlagen beziehungsweise in anonymisierter Form.
Soweit Auswertungen oder Analysen an Vertragspartner oder Industriepartner weitergegeben werden, erfolgt dies ohne Personenbezug, sofern nicht eine gesonderte Rechtsgrundlage für eine personenbezogene Verarbeitung oder Übermittlung besteht.
Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Weitere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter:
www.bpp.photography/ueber-uns/mitgliedschaft/datenschutzerklaerung
36. Änderungen dieser Bedingungen
Der bpp kann diese Bedingungen für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit ändern.
Für bereits bestehende Mitgliedschaften gelten Änderungen nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die Änderung wirksam vereinbart oder einbezogen wird.
Änderungen können insbesondere erforderlich werden aufgrund
- gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen
- Veränderungen der Organisationsstruktur
- Veränderungen des Leistungsangebots
- technischer oder administrativer Entwicklungen
- neuer Mitgliedschaftsmodelle
- neuer Veranstaltungs- oder Bildungsformate
- erforderlicher Schließung von Regelungslücken
Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Veranstaltungsverträge.
37. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
38. Gerichtsstand
Ist die Vertragspartnerin beziehungsweise der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der PPE | Professional Photographers Europe GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
39. Schlussbestimmungen
Für den jeweiligen Vertrag gilt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser Bedingungen sowie gegebenenfalls wirksam vereinbarte ergänzende Vertrags- oder Veranstaltungsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.