Update zum cloudbasierten E-Passfoto Verfahren

Aufruf an alle registrierten Berufsfotograf:innen Deutschlands

Stand: 30. April 2024

Ab Mai 2025 tritt das neue Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen in Kraft, das eine ausschließlich digitale Übermittlung von Passbildern verlangt.

Wie geht es jetzt weiter? Das Wichtigste im Überblick

  • Registriere dich bei der Arbeitsgruppe E-Passfoto! ➡️ Hier geht's zum Registrierungsmodul.
  • Wähle einen für dich passenden Systemintegrator aus (VST, Silverlab Solutions oder Flashlight) !
  • Trete in den Dialog mit den Ämtern!!!
    ➡️ Hier geht's zum Handlungsleitfaden(Wichtig!)

➡️ Für bpp-Mitglieder steht eine Briefvorlage im internen Bereich der bpp-Webseite zur Verfügung.

  • Lade die zuständigen Ämter zu einer Informationsveranstaltung der Arbeitsgruppe E-Passfoto ein!
  • Registriere dich und dein Team zum e-ID Verfahren!

Unser Ziel ist es, dass die Fotostudios und Fotofachgeschäfte, als professionelle Alternative zu den Selbstbedienungsterminals auf den Ämtern, auch weiterhin die erste Anlaufstelle für Passfotos bleiben, um Bürger:innen eine möglichst große Flexibilität und Qualität, bei gleichzeitig höchster Sicherheit, anzubieten.

Auch in der zukünftigen, rein digitalen Passbilderstellung steht der/die Fotograf:in schon vor dem Start im Mai 2025 dem Bürger vor Ort als Dienstleister zur Verfügung.

Die schon seit Monaten erwartete finale technische Richtlinie BSI TR 03170 ist veröffentlicht worden.

Die  BSI TR-03170 regelt die digitale Übermittlung der biometrischen Lichtbilder von Dienstleistern (z.B. Portraitfotograf:innen) an Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörden über einen

sicheren Cloud-Dienst und definiert Anforderungen für die Zertifizierung von Diensten für dieses Verfahren.

Allen zuständigen Behörden wird hierbei der Abruf der Lichtbilder von nach TR-03170 zertifizierten Dienstanbietern ermöglicht.

Nun müssen wir die Freigabe des Bundesinnenministeriums (BMI) für die Pilotprojekte für Personalausweise und Reisepässe abwarten. Es wurde schon signalisiert, dass dies begrüßt wird, doch die teilnehmenden Städte/Behörden legt das BMI fest. Die ersten Pilotprojekte sollen zu Beginn des dritten Quartals 2024 starten.

Für den Bereich Führerschein haben die ersten Tests seit November 2023 erfolgreich stattgefunden.

Was müssen alle registrierten Teilnehmer:innen jetzt tun?

1. Auswahl

Lasst euch dringend zu den drei Systemintegratoren Flashlight, Silverlab und VST beraten (bpp-Webinare), um die beste Lösung für euch auswählen zu können.

2. In den Dialog treten

Einseitige Presse-Mitteilungen haben nicht dazu beigetragen, Ämter und Endkunden ausreichend über das anstehende Procedere zu informieren. Das Bundesinnenministerium hat in seiner offiziellen Pressemitteilung "Einfacher und schneller zum neuen Ausweis oder Pass" vom 27.03.2024 schlichtweg vergessen zu erwähnen, dass es neben Selbstbedienungsstationen auch weiterhin die Möglichkeit gibt, zur/m ortsansässigen Fotograf:in zu gehen.

Es ist sehr wichtig, dass wir die Ämter aufklären, welche Möglichkeiten sie zukünftig haben und dass die Fotoautomaten nicht die flächendeckende Lösung sein können. Hier ist eure aktive Mithilfe gefragt!!!

Wir ermutigen jeden einzelnen von euch, auf eure Ämter in der Umgebung zuzugehen, denn viele von ihnen haben sich mit dem Thema noch nicht oder nur einseitig (Terminal der Bundesdruckerei) befasst. Präsentiert euch als Partner:in der Behörde für die Aufnahmen der biometrischen Passbilder. Die Behörden können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie auf Selbstbedienungsterminals zurückgreifen oder auf euch registrierte, professionelle Fotograf:innen.

Macht darauf aufmerksam, dass wir Fotografen unsere handwerklichen Fähigkeiten und unsere langjährigen Erfahrungen bei der Erstellung von hochwertigen Portraits auch für die Erstellung von biometrischen Passbildern nutzen und dass wir aus vielerlei Gründen die erste Anlaufstelle sind.

➡️ Hier geht es zum Handlungsleitfaden, der euch dabei helfen kann, die Vorteile des Cloudbasierten E-Passfoto Verfahrens für die Ämter deutlich zu machen.

3. e-ID Verfahren

Wie geht es im zweiten Quartal 2024 weiter?

Jede/r Fotograf:in muss für die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion (für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums) registriert sein.
➡️ Hier mehr erfahren!

  • Ihr werdet zum Login in das E-Passfoto System per E-Mail aufgerufen, erst dann könnt ihr euch im System anmelden.
  • Ihr müsst euch mit eurem Personalausweis als Firmeninhaber:in mit dem e-ID Verfahren identifizieren. Bitte prüft, ob euer Personalausweis NFC fähig ist / die Online-Ausweisfunktion eures Personalausweises aktiviert ist – wenn nicht, bitte in eurem Bürgeramt kostenlos aktivieren lassen! Ist euch die selbstgewählte, sechsstellige PIN bekannt? Wenn ihr euren PIN-Brief verloren haben oder ihr eure PIN nicht mehr wisst, könnt ihr kostenfrei auf eurem Bürgeramt eine neue PIN anfordern. Das Bürgeramt teilt euch zudem auf Wunsch euer Sperrkennwort mit.
  •  Ihr müsst im E-Passfoto System alle Mitarbeiter:innen eures Unternehmens, die ebenfalls Passfotos erstellen sollen, entsprechend registrieren. Auch alle eure Mitarbeiter müssen sich mit dem e-ID Verfahren identifizieren. ➡️ Weitere Infos dazu bitte hier nachlesen!

Hintergrund

Die Arbeitsgemeinschaft Cloudbasierendes E-Passfoto-Verfahren wurde im Dezember 2019 auf Anregung der Ringfoto GmbH & Co. gegründet. Seither wird sie vom bpp begleitet und unterstützt. Mehr zur Konzipierung, Entwicklung und Realisierung des Cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahrens lest bitte unter ➡️ www.e-passfoto.de.

Zum Anmeldeprocedere, zu den Systemintegratoren und zum Workflow könnt ihr ➡️ hier noch mehr lesen.

Unser Ansprechpartner zum cloudbasierten E-Passfoto Verfahren:

Stephan Uhlenhuth
Leiter der Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto
RINGFOTO GmbH & Co. KG
Benno-Strauß-Str. 39, 90763 Fürth/Germany
Tel.: +49 911 6585 – 190
suhlenhuth@ringfoto.de