Hinweis: Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Sie soll professionellen Fotografinnen & Fotografen eine klare, praxistaugliche Orientierung für den Studioalltag geben.
Der neue Widerrufsbutton – Betrifft mich das überhaupt?
Seit Juni 2026 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die viele Unternehmen verunsichert hat: der sogenannte Widerrufsbutton.
Die gute Nachricht zuerst:
Nicht jede Fotografin und jeder Fotograf muss jetzt einen Widerrufsbutton auf der eigenen Website einbauen.
Der Widerrufsbutton schafft nämlich kein neues Widerrufsrecht. Er dient lediglich dazu, Verbraucherinnen und Verbrauchern den Widerruf eines bereits bestehenden Widerrufsrechts zu erleichtern – allerdings nur in bestimmten Fällen.
Schritt 1: Wo kommt Dein Vertrag zustande?
Die wichtigste Frage lautet nicht:
„Habe ich eine Website?"
Sondern:
„Schließen meine Kundinnen und Kunden den Vertrag direkt über meine Website oder ein Online-Buchungssystem?"
Wenn Deine Website lediglich Informationen enthält und Interessenten Dich anschließend telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, ist ein Widerrufsbutton in der Regel nicht erforderlich.
Anders kann es aussehen, wenn Kundinnen oder Kunden direkt über Deine Website verbindlich buchen oder einen Vertrag online abschließen.
Schritt 2: Besteht überhaupt ein Widerrufsrecht?
Auch wenn kein Widerrufsbutton erforderlich ist, kann trotzdem ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Das betrifft insbesondere Aufträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern, wenn der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon oder E-Mail) geschlossen wird.
Typische Beispiele:
- Familienfotografie
- Hochzeiten
- Paarshootings
- Babyfotografie
- Boudoir
- Haustierfotografie
In diesen Fällen solltest Du Deinen Buchungsprozess entsprechend absichern.
B2B oder B2C?
Das Widerrufsrecht gilt grundsätzlich nur für Verbraucher.
Entscheidend ist dabei nicht, ob jemand selbstständig ist oder eine Gewerbeanmeldung besitzt.
Entscheidend ist der Zweck des konkreten Auftrags.
B2C
- Familienfotos
- Hochzeiten
- private Portraits
- Paarshootings
B2B
- Businessportraits
- Personal Branding
- Unternehmensreportagen
- Produktfotografie
- Social-Media-Content für Unternehmen
Gerade bei Solo-Selbstständigen lohnt sich eine kurze schriftliche Bestätigung, ob der Auftrag privat oder geschäftlich erfolgt.
Besonderheit der Fotografie
In der Fotografie beginnt die eigentliche Arbeit häufig schon wenige Tage nach der Buchung.
Dazu gehören beispielsweise:
- Beratung
- Konzeption
- Terminreservierung
- Organisation
- Shooting
- Bildbearbeitung
Liegt der Termin innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist, solltest Du Dir den vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich bestätigen lassen.
Was sollte Dein Buchungsprozess enthalten?
Bei B2C-Aufträgen empfehlen wir:
- Angebot
- AGB
- Widerrufsbelehrung
- Muster-Widerrufsformular
- Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn (falls erforderlich)
Fazit
Für viele professionelle Fotografinnen und Fotografen besteht aktuell keine Pflicht, einen Widerrufsbutton auf ihrer Website einzurichten.
Dennoch kann bei privat beauftragten Shootings ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Deshalb lohnt sich nicht nur ein Blick auf die Website, sondern vor allem auf den gesamten Buchungsprozess.
Wer diesen sauber dokumentiert und die notwendigen Unterlagen verwendet, reduziert sein rechtliches Risiko erheblich.