Gute Nachricht!

BG ETEM: Fotografie wird künftig gerechter eingestuft

Für professionelle Fotografinnen & Fotografen gibt es eine wichtige und positive Entwicklung

Durch die Initiative von FREELENS wurde erreicht, dass der Gewerbezweig Fotografie bei der BG ETEM künftig gerechter eingestuft wird.
Bislang war die Fotografie innerhalb des Gefahrtarifs der Berufsgenossenschaft der Gefahrtarifstelle „Papierbe- und -verarbeitung“ zugeordnet. Diese Einordnung entsprach aus Sicht vieler Fotografinnen & Fotografen schon lange nicht mehr der tatsächlichen Arbeitsrealität des Berufs.

Das ändert sich nun:

Künftig wird die Fotografie unter der neuen Gefahrtarifstelle 1406 „Fotografie“ geführt. Die dazugehörige Gefahrklasse beträgt 3,40. Dadurch kann sich der Beitrag für den Bereich Fotografie voraussichtlich um rund 25 bis 30 Prozent reduzieren.

Ein wichtiger Erfolg für die Branche!

Diese Neuregelung ist ein bedeutender berufspolitischer Erfolg und ein starkes Beispiel dafür, wie wichtig die Arbeit von Berufsverbänden und Branchenvertretungen für die professionelle Fotografie ist.
Unser ausdrücklicher Dank gilt FREELENS, die diese Überprüfung angestoßen und mit großem Einsatz begleitet haben. Von diesem Ergebnis profitieren nicht nur einzelne Verbandsmitglieder, sondern viele professionelle Fotografinnen & Fotografen in der gesamten Branche.

Ab wann gilt die neue Einstufung?

Der neue Gefahrtarif tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Da die Beiträge der Berufsgenossenschaften rückwirkend für das jeweilige Jahr berechnet werden, wird sich die Entlastung voraussichtlich erstmals mit dem Beitragsbescheid im Jahr 2028 bemerkbar machen.

Müssen Betriebe jetzt etwas tun?

Nach aktuellem Stand muss für die grundsätzliche Neuzuordnung kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Trotzdem ist es wichtig, die kommenden Unterlagen der BG ETEM aufmerksam zu prüfen. Entscheidend ist, dass künftig tatsächlich die neue Gefahrtarifstelle 1406 „Fotografie“ und die Gefahrklasse 3,40 ausgewiesen werden.
Sollte weiterhin eine alte oder offensichtlich unpassende Zuordnung erscheinen, empfiehlt es sich, direkt mit der BG ETEM Kontakt aufzunehmen und um Prüfung beziehungsweise Korrektur zu bitten.

Wichtig für Betriebe mit Mitarbeitenden

Für Unternehmen mit Mitarbeitenden gilt zusätzlich:
Die BG ETEM empfiehlt, die Lohnsoftware bis spätestens 30. September 2026 auf den neuen Gefahrtarif umzustellen.
Diese Information sollte gegebenenfalls auch an das Steuerbüro oder die zuständige Lohnbuchhaltung weitergegeben werden.

Unsere Empfehlung

  • Prüft eure BG-ETEM-Unterlagen in den kommenden Monaten aufmerksam.
  • Informiert euer Steuerbüro oder eure Lohnbuchhaltung, wenn ihr Mitarbeitende beschäftigt.
  • Achtet beim Beitragsbescheid 2028 auf die neue Einstufung 1406 „Fotografie“.
  • Meldet euch bei der BG ETEM, wenn eure Zuordnung nicht zur Fotografie passt.

Ein gutes Signal für die professionelle Fotografie

Wir beim bpp begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich. Sie zeigt, dass sich Engagement für die Branche lohnt — gerade dann, wenn es um faire Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Entlastung und eine realistische Bewertung unseres Berufsalltags geht.

Wir werden das Thema weiter beobachten und informieren, sobald es neue relevante Entwicklungen gibt.