KI im Fotostudio: Was der EU AI Act für die professionelle Fotografie bedeutet

Stand: 9. Juli 2026

Hinweis: Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Sie soll professionellen Fotografinnen & Fotografen eine klare, praxistaugliche Orientierung für den Studioalltag geben.

Die wichtigste Botschaft vorweg: Der EU AI Act bedeutet nicht, dass jede Nutzung von KI gekennzeichnet werden muss.

Es ist also nicht automatisch kennzeichnungspflichtig, wenn ein Studio ChatGPT für einen Textentwurf nutzt, Adobe-KI für Retusche einsetzt, Bilder mit KI entrauscht, eine Caption vorbereitet, ein Angebot strukturiert oder eine Bildauswahl unterstützt.

Entscheidend ist eine andere Frage: Sieht ein veröffentlichter oder gegenüber Kundinnen und Kunden eingesetzter Inhalt so aus, als wäre er echt, obwohl er durch KI künstlich erzeugt oder wesentlich manipuliert wurde?

Dann braucht es Transparenz.
Für Fotografinnen & Fotografen betrifft das vor allem realistisch wirkende KI-Bilder, KI-Hintergründe, KI-Composings, KI-generierte Menschen, KI-Stimmen, KI-Videos, KI-Avatare und interaktive KI-Systeme wie Chatbots oder Telefonassistenten.

Ab wann gilt was?

  • Seit 2. Februar 2025
    Studios, die KI beruflich einsetzen, sollten sicherstellen, dass alle Personen, die im Auftrag des Studios mit KI arbeiten, ausreichend KI-kompetent sind. Gemeint ist keine Zertifikatspflicht. Es geht darum, dass Mitarbeitende, freie Assistenzen oder Dienstleisterinnen und Dienstleister die wichtigsten Risiken kennen: Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Halluzinationen, Urheberrecht, Kennzeichnungspflichten und Grenzen der jeweiligen Tools.

  • Ab 2. August 2026
    Die Transparenzpflichten aus Art. 50 EU AI Act werden relevant. Dazu gehören insbesondere Hinweise bei direkter Interaktion mit KI-Systemen, Kennzeichnung bestimmter KI-generierter oder KI-manipulierter Inhalte sowie Offenlegung von Deepfakes.

Was ist für den normalen Studioalltag nicht kennzeichnungspflichtig?

In der Regel muss nicht gekennzeichnet werden, wenn KI nur als Werkzeug im Hintergrund genutzt wird und der veröffentlichte Inhalt dadurch nicht wesentlich künstlich oder täuschend verändert wird.

Beispiele:

  • KI-gestützte Hautretusche
  • Dodge & Burn, Farblook, Kontrast, Schärfung
  • Rauschreduzierung oder Upscaling
  • Bildauswahl, Culling, Sortierung
  • Entfernung kleiner Störelemente im Hintergrund
  • Textentwürfe für Angebote, E-Mails, Captions oder Website-Texte
  • Übersetzung oder sprachliche Optimierung eigener Texte
  • interne Moodboards oder Inspirationsbilder, die nicht als echte Kundenarbeit veröffentlicht werden

Wichtig bleibt: Auch wenn keine AI-Act-Kennzeichnung nötig ist, bleiben Datenschutz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Nutzungsrechte, AGB der Toolanbieter oder Kundenerwartungen trotzdem relevant.

Was sollte gekennzeichnet werden?

Gekennzeichnet werden sollten Inhalte, bei denen KI sichtbar und realitätsverändernd in das Ergebnis eingreift.

Besonders relevant sind:

  • realistisch wirkende KI-Hintergründe bei echten Portraits
  • KI-generierte Räume, Studios, Hotelzimmer, Büros, Straßen, Landschaften oder Locations
  • KI-generierte Kleidung, Accessoires oder Requisiten
  • KI-generierte Personen oder Körperteile
  • Face Swap, Gesichtsaustausch oder starke Veränderung von Gesichtern
  • KI-generierte Stimmen oder Voice Cloning
  • KI-generierte Videos oder Avatare
  • vollständig KI-generierte Bilder, die wie echte Fotografien wirken
  • Kundengalerien oder Portfolio-Bilder, bei denen der Eindruck entstehen könnte, das Motiv sei so fotografiert worden

Ein Beispiel:
Eine Kundin wird im Studio fotografiert. Der Hintergrund wird per KI in eine realistisch wirkende Hotellobby verwandelt. Das Bild sieht so aus, als sei die Kundin tatsächlich dort fotografiert worden. In diesem Fall sollte klar gekennzeichnet werden:
„Person real fotografiert, Hintergrund KI-generiert.“
Das ist keine Schwächung der Arbeit. Es ist professionelle Transparenz.

Was ist mit Website-Texten, Werbetexten und Instagram-Captions?

Normale Werbe-, Angebots- oder Social-Media-Texte müssen nicht automatisch als KI-generiert gekennzeichnet werden.
Wenn ein Studio ChatGPT nutzt, um eine Website-Headline, eine Angebotsbeschreibung, einen Blogbeitrag über ein Shooting oder eine Instagram-Caption vorzubereiten, entsteht dadurch in der Regel keine Kennzeichnungspflicht.
Etwas anderes kann gelten, wenn KI-generierte Texte veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren — zum Beispiel politische, rechtliche, gesellschaftliche oder verbraucherschützende Informationen — und diese Texte nicht menschlich geprüft oder redaktionell verantwortet wurden.

Für Studios bedeutet das praktisch:

Wer KI-Texte nutzt, sollte sie prüfen, fachlich verantworten und nicht ungeprüft veröffentlichen. Eine Kennzeichnung ist bei normalen Marketingtexten meistens nicht erforderlich.

Was gilt für Instagram, Facebook, LinkedIn und Website-Portfolio?

Social Media ist kein rechtsfreier Raum. Wenn ein KI-generiertes oder KI-manipuliertes Bild veröffentlicht wird, das realistisch wirkt und als echte Fotografie missverstanden werden könnte, sollte es sichtbar gekennzeichnet werden.

Geeignete Formulierungen sind zum Beispiel:

  • „Dieses Bild enthält KI-generierte Elemente.“
  • „Hintergrund KI-generiert.“
  • „AI-modified: Hintergrund wurde KI-gestützt erstellt.“
  • „Person real fotografiert, Umgebung KI-generiert.“
  • „KI-generiertes Composing.“

Ein Hashtag wie #ai ganz am Ende einer langen Hashtag-Liste ist nicht empfehlenswert. Der Hinweis sollte klar, verständlich und beim ersten Kontakt mit dem Inhalt wahrnehmbar sein.

Was gilt für Kundengalerien?

In Kundengalerien sollte Transparenz besonders ernst genommen werden, weil dort eine direkte Erwartung an die fotografische Leistung besteht.
Nicht jede Bearbeitung muss einzeln erklärt werden. Klassische Retusche, Farbanpassung oder Hintergrundbereinigung gehören zur professionellen Bildbearbeitung.
Anders sieht es aus, wenn wesentliche Bildbestandteile künstlich erzeugt wurden:

  • KI-Hintergrund
  • KI-Kleidung
  • KI-Requisiten
  • KI-generierte zweite Person
  • Gesichtsaustausch
  • Körpermanipulation
  • KI-erzeugte Location

Dann sollte die Kundin oder der Kunde klar informiert werden — idealerweise bereits im Angebot, spätestens bei Lieferung oder Veröffentlichung.

Was gilt für Anrufbeantworter, Chatbots und KI-Assistenten?

Wenn Menschen direkt mit einem KI-System interagieren, sollten sie darüber informiert werden.
Ein Website-Chatbot sollte zum Start zum Beispiel sagen:
„Ich bin der digitale Assistent dieses Studios und helfe dir bei ersten Fragen.“
Ein KI-Telefonassistent sollte am Anfang des Gesprächs offenlegen:
„Sie sprechen mit unserem digitalen Assistenten.“
Eine normale Anrufbeantworteransage mit neutraler KI-Stimme ist meist weniger problematisch. Wird aber die Stimme einer echten Person künstlich nachgebildet oder imitiert, sollte dies offengelegt werden.

Was ist mit Hochrisiko-KI?

Der normale Einsatz von KI in Retusche, Text, Bildauswahl, Social Media oder Organisation ist für Fotostudios in der Regel kein Hochrisiko-System.
Vorsicht ist aber geboten bei KI-Systemen für:

  • Bewerberauswahl
  • Mitarbeitendenbewertung
  • Leistungskontrolle
  • biometrische Identifikation
  • Emotionserkennung
  • automatische Bewertung von Personen
  • sensible Profilbildung
    Solche Anwendungen sollten kleine und mittlere Studios möglichst vermeiden oder vorher rechtlich prüfen lassen.

Der bpp-Standard

Der bpp empfiehlt seinen Mitgliedern einen professionellen, transparenten und kreativen Umgang mit KI.

  • KI darf Werkzeug sein.
  • KI darf Prozesse verbessern.
  • KI darf neue kreative Möglichkeiten eröffnen.
    Aber KI sollte nicht dazu genutzt werden, Kundinnen und Kunden, Betrachterinnen und Betrachter oder die Öffentlichkeit über die Entstehung eines realistisch wirkenden Inhalts zu täuschen.

Der einfache bpp-Grundsatz lautet:
KI im Hintergrund: meistens keine Kennzeichnung.
KI als sichtbarer realistischer Bestandteil des Ergebnisses: transparent machen.
KI als Mensch, Stimme, Avatar oder scheinbar echte Realität: immer kennzeichnen.