
Wichtige Informationen im Überblick - Was ändert sich für uns Fotograf:innen?
(Stand 13. September 2023)
Das Wichtigste im Überblick
- Die erste Lösung für die sichere Übermittlung und Speicherung von Passfotos für Führerscheine wird voraussichtlich im Herbst 2023 fertiggestellt und pilotiert.
- Auf der Webseite der Arbeitsgruppe E-Passfoto steht ab sofort ein Registrierungsmodul zur Verfügung, auf dem sich jede:r Fotograf:in kostenlos und diskriminierungsfrei für das Cloudbasierende E-Passfoto Verfahren anmelden kann.
Die von der Arbeitsgruppe E-Passfoto konzipierte Lösung für die sichere Übermittlung und Speicherung von Passfotos wird voraussichtlich im Herbst 2023 fertiggestellt und pilotiert.
Ziel ist es, dass die Fotostudios und Fotofachgeschäfte, als professionelle Alternative zu den Ämtern, auch weiterhin die erste Anlaufstelle für Passfotos bleiben können, um Bürgern eine möglichst große Flexibilität und Qualität anzubieten.
Da sich die Erstellung der Technischen Richtlinie BSI TR 03170 und BSI TR 0321, sowie die Verabschiedung der Rechtsverordnung des BMI immer weiter nach hinten verschiebt, hat die Arbeitsgruppe Cloudbasierendes E-Passfoto Verfahren in Abstimmung mit Prokommunal, einem wichtigen Anbieter für Fachverfahren zur Herstellung von Führerscheinen beschlossen, das bestehende Verfahren zur Erstellung von Passbildern für Führerscheine vorzuziehen.
Auch die Passbilder für Führerscheine sollen den gleichen, hohen Anforderungen wie die Erstellung der Passbilder für hoheitliche Dokumente entsprechen, benötigen aber für die Nutzung des Verfahrens nicht die Fertigstellung der oben genannten Technischen Richtlinien und der Rechtsverordnung. Im Herbst 2023 soll das Verfahren bei den Führerscheinstellen pilotiert und Anfang 2024 deutschlandweit eingeführt werden. Nach Fertigstellung aller technischen Richtlinien, wird dann das gleiche Verfahren auch für die Herstellung von Passbildern für hoheitliche Dokumenten wie Personalausweise und Reisepässe pilotiert und ausgerollt.
Entsprechend den Forderungen der Rechtsverordnung des BMI bedarf es einer Registrierung der beteiligten Fotografen nach vorgegebenen Kriterien. Auf der Webseite der Arbeitsgruppe E-Passfoto steht ab sofort ein Registrierungsmodul zur Verfügung, auf dem sich jede:r Fotograf:in kostenlos und diskriminierungsfrei für das Cloudbasierende E-Passfoto Verfahren anmelden kann. Die Registrierung erfolgt nur einmalig, die erfassten Daten werden in der ersten Etappe für das Führerscheinwesen und dann auch für das Personalausweis- und Passwesen verwendet. Die Ringfoto GmbH als Cloudanbieter überprüft nach den Vorgaben der Rechtsverordnung des BMI die angegebenen Registrierungsdaten.
Diese Daten werden ausschließlich für die Realisierung des Cloudbasierenden E-Passfoto Verfahrens verwendet. Der Gesetzgeber möchte jede Person nachvollziehen können, die ein Passbild in den Passbildspeicher übermittelt.
Auch Fotostudios- oder händler, die kein Mitglied bei der Ringfoto sind, müssen sich beim Online-Service der Ringfoto registrieren. Diese dient als Grundlage für die Nutzung der E-Pass Cloud bzw. für den Upload des Passbildes über ein VST-System.

Nach der erfolgreichen Registrierung kann sich jede:r Fotograf:in für einen Systemintegrator (VST, Silverlab Solutions oder Flashlight) entscheiden und mit diesem einen Vertrag zur Nutzung des Cloudbasierenden E-Passfoto Verfahrens abschließen, ein gesonderter Vertrag mit der Ringfoto ist nicht notwendig.
Soweit bekannt ist, wollen die Systemintegratoren auf der Herbstmesse der Ringfoto ihre Basis-Systeme vorstellen, mit einer Nutzung dieser Systeme ist dann auch nach der Pilotierung Anfang 2024 zu rechnen. Dann können auch die Angebote präzisiert, die Preise festgelegt und die Verträge final abgeschlossen werden.
Die Passbild-Systeme werden entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen der Kunden (Studio-Fotograf:innen, Filialisten, Fotohändler:innen usw.) von den Systemintegratoren gestaltet, eine entsprechende Vorgehensweise findet sich unter www.vst-pro.de/e-passfoto, hier wird es auch ein finanziell interessantes Angebot für Mac-User geben.
Hintergrund:
Ende 2020 wurde das Gesetz zur „Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ auf den Weg gebracht und damit ein wichtiger Baustein für die Fälschungssicherheit von Ausweisen eingeleitet. Der bund professioneller portraitfotografen und die Arbeitsgemeinschaft E-Foto unterstützen dieses Gesetz vollumfänglich.
Die Arbeitsgemeinschaft Cloudbasierendes E-Passfoto-Verfahren wurde im Dezember 2019 auf Anregung der Ringfoto GmbH & Co. gegründet.
Mehr zur Konzipierung, Entwicklung und Realisierung des Cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahrens lest bitte unter www.e-passfoto.de.