Cloudbasierendes E-Passfoto

Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen

Stand: 12. Dezember 2023

Das Wichtigste im Überblick

  • Die erste Lösung für die sichere Übermittlung und Speicherung von Fotos für Führerscheine ist seit Herbst 2023 fertiggestellt und pilotiert.
  • Auf der Webseite der Arbeitsgruppe E-Passfoto steht ab sofort ein Registrierungsmodul zur Verfügung, auf dem sich jede:r Fotograf:in kostenlos und diskriminierungsfrei für das cloudbasierende E-Passfoto Verfahren anmelden kann.

Ende 2020 wurde das Gesetz zur „Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ auf den Weg gebracht und damit ein wichtiger Baustein für die Fälschungssicherheit von Ausweisen eingeleitet. Der bund professioneller portraitfotografen und der Arbeitsgruppe E-Passfoto unterstützen dieses Gesetzt vollumfänglich.

Mit diesem Verfahren kann ein wesentlich höheres Sicherheitslevel bei der Erstellung von biometrischen Passbildern erreicht werden. Auch die Forderung nach Zertifizierung / Registrierung wird unterstützt, da dieses hochsichere cloudbasierende E-Passfoto-Verfahren nur von geeigneten und zertifizierten Fotografen genutzt werden kann.

Die von der Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto konzipierte Lösung für die sichere Übermittlung und Speicherung von Fotos ist nun fertiggestellt und im Bereich für die Führerscheine pilotiert.

Ziel ist es, dass die Fotostudios und Fotofachgeschäfte, als professionelle Alternative zu den Ämtern, auch weiterhin die erste Anlaufstelle für Passfotos bleiben, um Bürgern eine möglichst große Flexibilität und Qualität, bei gleichzeitig höchster Sicherheit, anzubieten. Auch in der zukünftigen, rein digitalen Passbilderstellung, steht der Fotograf schon vor dem Start im Mai 2025, dem Bürger vor Ort als Dienstleister zur Verfügung.

Da sich die Erstellung der Technischen Richtlinie BSI TR 03170 und BSI TR 0321, sowie die Verabschiedung der Rechtsverordnung des BMI immer weiter nach hinten verschiebt, hat die Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto in Abstimmung mit einem Fachverfahrensanbieter der Bürgerbüros und Ämtern, beschlossen, das Verfahren zur Erstellung von Passbildern für den Bereich der Führerscheinerstellung vorzuziehen.

Auch die Bilder für Führerscheine können somit den gleichen, hohen Anforderungen wie die Erstellung der Passbilder für hoheitliche Dokumente entsprechen, benötigen aber für die Nutzung des Verfahrens nicht die Berücksichtigung der oben genannten technischen Richtlinien und der Rechtsverordnung. Aktuell befindet sich das Verfahren in der Pilotphase und wird Anfang 2024 deutschlandweit eingeführt. Nach Fertigstellung aller Richtlinien, wird dann das gleiche Verfahren auch für die Herstellung von Passbildern für hoheitliche Dokumenten wie Personalausweise und Reisepässe pilotiert und ausgerollt. Der anvisierte Zeitraum ist in Q2 2025.

Entsprechend den Forderungen der Rechtsverordnung des BMI bedarf es einer Registrierung der beteiligten Fotografen nach vorgegebenen Kriterien. Auf der Webseite der Arbeitsgruppe E-Passfoto steht ein Registrierungsmodul zur Verfügung, auf dem sich jede:r Fotograf:in kostenlos und diskriminierungsfrei für das cloudbasierende E-Passfoto Verfahren anmelden kann. Die Registrierung erfolgt nur einmalig, die erfassten Daten werden in der ersten Etappe für das Führerscheinwesen und dann auch für das Personalausweis- und Passwesen verwendet. Die Ringfoto GmbH als Cloudanbieter überprüft nach den Vorgaben der Rechtsverordnung des BMI die angegebenen Registrierungsdaten.

Diese Daten werden ausschließlich für die Realisierung des cloudbasierenden E-Passfoto Verfahrens verwendet. Der Gesetzgeber möchte jedes Unternehmen und jede Person nachvollziehen können, die ein Passbild in den Passbildspeicher übermittelt.

Auch Fotostudios- oder händler, die kein Mitglied bei der Ringfoto sind, können sich beim Online-Service der Ringfoto registrieren. Diese dient als Grundlage für die Nutzung der E-Pass Cloud bzw. für den Upload des Passbildes.

Nach der erfolgreichen Registrierung kann sich jede:r Fotograf:in für einen Systemintegrator (VST, Silverlab Solutions oder Flashlight) entscheiden und mit diesem einen Vertrag zur Nutzung des Cloudbasierenden E-Passfoto Verfahrens abschließen, ein gesonderter Vertrag mit der Ringfoto ist nicht notwendig.
Die Systemintegratoren haben auf der Herbstmesse der Ringfoto ihre Basis-Systeme unter großer Nachfrage der Fotografen präsentiert.

Die Passbild-Systeme werden entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen der Kunden (Studio-Fotograf:innen, Filialisten, Fotohändler:innen usw.) von den Systemintegratoren gestaltet. Alle oben genannten Systemintegratoren stellen sowohl „Stand Alone“ Softwarelösungen als auch komplette Systeme zur Verfügung. Die jeweiligen Preise und Kondition erfragen Sie bitte.

Hintergrund:
Die Arbeitsgemeinschaft Cloudbasierendes E-Passfoto-Verfahren wurde im Dezember 2019 auf Anregung der Ringfoto GmbH & Co. gegründet. Mehr zur Konzipierung, Entwicklung und Realisierung des Cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahrens lest bitte unter
www.e-passfoto.de.

Zum Anmeldeprocedere, zu den Systeminegratoren und zum Workflowmehr-lesen.pdf

Unser Ansprechpartner zum cloudbasierenden E-Passfoto Verfahren:
Stephan Uhlenhuth
Leiter der Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto
RINGFOTO GmbH & Co. KG
Benno-Strauß-Str. 39, 90763 Fürth/Germany
Tel.: +49 911 6585 – 190
suhlenhuth@ringfoto.de