
Cloudbasierendes E-Passfoto Verfahren (Stand 15.03.2023)
Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis-und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ vom 03.12.2020 wurde für die Fotohändler:innen und Fotograf:innen die Grundlage geschaffen, in Zukunft biometrische Passbilder auf sicherem Wege an die Passbehörden zu übermitteln. Damit wurde ein wichtiger Baustein für die Fälschungssicherheit von Ausweisen verabschiedet.
Es ist natürlich in unserem Interesse, dass die Menschen weiterhin auf die Passbilderstellung bei ihren regionalen Fotograf:innen setzen!
Wir Portraitfotograf:innen bieten den Bürger:innen maximalen Kundenservice, entlasten damit die Behörde und sichern den Fortbestand unseres regionalen Fotografenhandwerks.
Entsprechend dieser gesetzlichen Vorgaben entwickelte die Arbeitsgemeinschaft E-PASSFOTO ein Cloud-basierendes E-Passfoto-Verfahren. Ziel ist es, damit eine sichere Alternative zur Passbilderstellung in den Behörden anzubieten und sicherzustellen, dass die Fotofachgeschäfte und Fotostudios auch weiterhin die erste Anlaufstelle für Passfotos bleiben.
Der bpp steht voll und ganz hinter der Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto.
Viele Behörden haben schon jetzt zum Ausdruck gebracht, dass es neben der behördlichen Passbilderstellung unbedingt ein sicheres Verfahren von den Fotograf:innen zu den Behörden geben muss.
Die Arbeitsgemeinschaft E-PASSFOTO hat dann, nach massivem Drängen, einen Termin beim Bundesinnenministerium (BMI) bekommen.
Dazu wurde nun im Vorfeld der Referentenentwurf des BMI in Bezug auf alle wichtigen Informationen, die mit der Passdatenerfassung zu tun haben, verschickt.
Der Termin beim BMI diente dazu, den sicheren, manipulationsfreien Prozess der Übertragung der biometrischen Bilder in eine Passbildspeicher-Cloud transparent zu erläutern und etwaige Nachteile für die Berufsfotograf:innen auszuschließen.
Momentan stellt es sich so dar, dass das BMI die Fotografen in die Verantwortung nimmt. Bei fehlerhafter Übertragung droht Ausschluss aus dem Verfahren oder noch härter, ein repressives Verfahren, falls manipulierte Passbilder den Behörden zur Erstellung der Dokumente übergeben werden:
„Sollte bekannt werden, dass manipulierte Lichtbilder zur Beantragung von hoheitlichen Identitätsdokumenten übermittelt wurden, kann auf diese Weise die handelnde Person präventiv von weiteren Übermittlungen von Lichtbildern ausgeschlossen werden. In schwer- wiegenden Fällen kann gegebenenfalls auch repressiv gegen die handelnde Person vorgegangen werden.“
Der technische Prozess der Erstellung und die Prüfung der biometrischen Bilder wird zwar im aktuellen Gesetzesentwurf geregelt, es gibt aber keinerlei Hinweise auf das geforderte Sicherheitslevel.
Der Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft E-PASSFOTO, ein cloudbasierendes E-Passfoto Verfahren zur sicheren Erstellung der biometrischen Passbilder in einer Sicherheitscloud bereit zu stellen, wird bisher nicht aufgenommen, sondern auf eine lokale (in der Regel sehr unsichere) Software verwiesen.
Danach kann der Fotograf sanktioniert werden, das vorgesehene Verfahren gibt dem Fotografen aber keine hinreichende Sicherheit, dass die Bilder nicht manipuliert werden könnten.
Darauf weist der Arbeitskreis E-Passfoto schon lange hin und hat eine Lösung zur Verhinderung von Manipulationen erarbeitet, in der Verordnung wird das aber nicht thematisiert. Das dürfen wir so im Interesse unserer Fotografen nicht zulassen.
Wir unterstützen die Arbeitsgemeinschaft E-PASSFOTO in ihrem Vorhaben, für Transparenz in Bezug auf das geforderte Sicherheitslevel zu sorgen.
Wir sind angefragt worden, eine öffentliche Stellungnahme zu diesem Referentenentwurf zu verfassen. Dieser Bitte sind wir selbstverständlich in Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft E-PASSFOTO nachkommen.
In unserer Stellungnahme vom 15. März 2023 setzen wir uns mit dem Referentenentwurf des BMI auseinander und zeigen uns solidarisch mit dem Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT), der die Interessen unserer Branche vertritt.
20230315_bpp_stellungnahme.pdf
Text von Jeanette Niermann
bpp Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alle weiteren Punkte des Referentenentwurfs sehen wir als realisierbar und nicht kritisch an.
Schon sehr bald könnte allen deutschen Fotograf:innen ein cloud-basierendes E-Passfoto-Verfahren zur Verfügung stehen, welches uns allen, weit vor dem Stichtag im Jahre 2025, eine sichere Handhabung der Datenübertragung ermöglicht.