Stand 04.11.2020
bpp-Stellungnahme zum cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahren
Schon seit Längerem ist der bpp in die Debatte um das neue Gesetz im Pass- und Ausweiswesen involviert. Am 13. Januar 2020 wurde dem Bundesinnenministerium eine offizielle Stellungnahme von Seiten des bpp zu diesem Thema zukommen gelassen (siehe dazu auch weitere Informationen weiter unten auf dieser Seite).
Im November 2020 gab es weitere, aktuelle Entwicklungen, über die der bpp an dieser Stelle gerne informieren möchte:
Aktuelle Stellungnahme zum Could-basierten E-Passfoto-Verfahren - November 2020
Zur Vorgeschichte:
Im Dezember 2019 will das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein Gesetz auf die Strecke bringen, um einer Manipulation bei der Pass- oder Personalausweisbeantragung durch das sogenannte „Morphing“ – das Verschmelzen von mehreren Gesichtsbildern zu einem einzigen Gesamtbild – vorzubeugen. Der Gesetzesentwurf „zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“ sieht vor, dass künftig die Lichtbilder für Ausweise und Pässe nur noch vor Ort unter Aufsicht der Pass- bzw. Ausweisbehörde aufgenommen werden dürfen. Wörtlich steht im Gesetzesentwurf: „Das Lichtbild ist in Gegenwart eines Mitarbeiters der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufzunehmen und elektronisch zu erfassen.“
Der bpp führte damals eine nicht-repräsentative, aber dennoch recht aussagekräftige Blitzumfrage durch, um sich unter den Mitgliedern ein Meinungsbild zu diesem Thema einzuholen. Bei vielen Mitgliedern stellte sich heraus, dass das Passbildgeschäft nicht so stark ins Gewicht fällt. Von 104 Mitgliedern, die sich damals an der Befragung beteiligt haben, sagten 60% aus, dass das Passbildgeschäft nur zwischen 0 und 10% ihres Gesamtumsatzes ausmache. Allerdings, so merkten einige Mitglieder an, sei es oft ein Türöffner für weiteres Folgegeschäft. 36% der Mitglieder gaben an, dass das Passbildgeschäft zwischen 20 und 40% ihres Gesamtumsatzes ausmache. Und dann gab es auch noch jene Kolleginnen und Kollegen, bei denen das Passbildgeschäft weitaus deutlicher ins Gewicht fällt: Bei etwa 24% macht das Passbildgeschäft sogar zwischen 30 und 50% des Umsatzes aus.
Selbstverständlich ist es für den bpp vollkommen klar, dass der Sicherheitsaspekt und die Fälschungssicherheit im Mittelpunkt stehen. Die Sicherheitsanforderungen haben sich in den letzten Jahren massiv geändert. Die Welt hat sich gedreht.
Dennoch war es uns als Berufsinitiative für professionelle Portrait- und Peoplefotograf:innen wichtig, bei einem solchen Gesetz natürlich auch den Standpunkt der bpp Mitglieder klar herauszustellen.
Selbstverständlich werden wir auch weiterhin das politische Geschehen in diesem Zusammenhang beobachten und darüber informieren.